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Hinzuverdienst bei Renten |
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Dienstag, 15. Juli 2008 |
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Die Grenze für einen rentenunschädlichen Hinzuverdienst wurde rückwirkend zum 01.01.2008 vom Gesetzgeber angehoben. Die Neuregelung gilt für Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner, die noch keine 65 Jahre alt sind. Sie dürfen nun statt monatlich 355 € bis zu 400 € verdienen. Durch die Anhebung der rentenunschädlichen Hinzuverdienstmöglichkeit erfolgt eine Angleichung an die Entgeltgrenze für Minijobs. Laut Meldung der Deutschen Rentenversicherung dürfen Rentner im Unterschied zu Minijobbern aber zweimal pro Kalenderjahr bis zum Doppelten des monatlichen Grenzwertes hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen - im Jahr 2008 also zweimal bis maximal 800 € pro Monat. Weiter Informationen unter: www.deutsche-rentenversicherung.de |
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Dienstag, 15. Juli 2008 |
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„AVerCa“ – Gemeinschaftliches Cannabisprojekt von DHS und LWL-KS Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) und die Koordinationsstelle Sucht des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL-KS) starten das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „AVerCa – Aufbau einer effektiven Versorgungsstruktur zur Früherkennung und Frühintervention jugendlichen Cannabismissbrauchs“. Cannabis gilt weiterhin als Nr. 1 der illegal konsumierten Drogen. Sein Konsum ist eher eine Angelegenheit der Jüngeren. Dies zeigen auch die Repräsentativbefragungen der BZgA. In den letzten 30 Tagen konsumierten insgesamt 3,4% der Jugendlichen mindestens einmal Cannabis. Regelmäßiger Cannabiskonsum, d. h. der Gebrauch von Cannabis mit einer Häufigkeit von mehr als zehnmal im Jahr, wurde bei 2,3% der 12- bis 19-jährigen Jugendlichen ermittelt. |
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Mittwoch, 2. Juli 2008 |
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Wolfenbüttel. Kurz vor den Sommerferien hatten etwa 500 Schüler der 9. 10. Jahrgänge des Gymnasiums im Schloss (GiS) die Gelegenheit, das Theaterstück "Alkohölle" in der Aula zu erleben. Beate Albrecht vom Theaterspiel Witten hat das Stück geschrieben und mit ihrem Team aufgeführt. Anschließend hatten die Jugendlichen Gelegenheit, zum Thema mit den Schauspielern zu diskutieren. Die Handlung: Lena macht ein Praktikum in der Werbeagentur ihrer Tante. Sie feiert gern und viel, und Alkohol spielt dabei eine wichtige Rolle. Als ihre Tante einen Werbeauftrag für ein neues alkoholisches Szenegetränk ablehnt, beginnt die Auseinandersetzung mit der Rolle, die Alkohol im Leben der ganzen Familie gespielt hat. In Rückblenden erzählt Lenas Vater, der bei einem Autounfall gestorben ist, als Lena vier Jahre alt war, wie es dazu gekommen ist. |
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Dienstag, 1. Juli 2008 |
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Einen herzlichen Glückwunsch den Hausbewohnern und der Hausleitung vom "Haus Hagenberg" zum Sommerfest 2008. Der Wolfenbütteler Freundeskreis hat sich richtig wohlgefühlt. Nur der kleine Fußballfan ahnte wohl schon, was am Sonntag im Endspiel der "EM" passieren wird. |
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Rauchverzicht und Ausstieg |
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Mittwoch, 25. Juni 2008 |
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Die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums greifen langsam. Dennoch wird zu viel geraucht. Gesundheitlich gefährdet sind besonders die abhängigen Raucher. Sie können in den meisten Fällen nicht ohne Hilfe von außen aufhören. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von körperlichen Erkrankungen aufgrund des Rauchens, die allein im Jahr 2006 zu 42.348 vorzeitigen Todesfällen in Deutschland geführt haben. Das durchschnittliche Alter der an Lungenkrebs Gestorbenen lag bei 69,5 Jahren und damit um sieben Jahre niedriger als das der Gestorbenen insgesamt. Die Behandlung allein der Folgeerkrankungen kostet Milliardenbeträge. Etwa 35 % der männlichen und 25 % der weiblichen Patienten in Arztpraxen rauchen Tabak. Annähernd zwei Drittel dieser Gruppe haben nicht die Absicht, das Rauchen aufzugeben." Der Ärzteschaft kommt bei der Beratung zum Nichtrauchen eine Schlüsselrolle zu. Der ärztliche Ratschlag stellt für die Patientinnen und Patienten oftmals die zentrale Motivation dar, mit dem Rauchen aufzuhören. Wir möchten Ärzte ermutigen, konsequent und regelmäßig Raucherinnen und Raucher anzusprechen. |
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Wohngemeinschaft & Hartz IV |
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Dienstag, 24. Juni 2008 |
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Hartz-IV Empfänger darf nicht das Arbeitslosengeld II gekürzt werden, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft leben. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts gibt es in den Gesetzen zur Arbeitsmarktreform den Begriff der Wohngemeinschaft nicht. Dort gebe es nur Bedarfsgemeinschaften, die aber nicht dem Zusammenleben voneinander unabhängiger Menschen entsprächen. Allerdings machte das Gericht zugleich klar, dass das tatsächlich nur für nicht in einer Partnerschaft zusammenlebende Menschen gelte. Sollte das Amt von einer Beziehung zwischen den Zusammenwohnenden erfahren, könnten sie als Bedarfsgemeinschaft gewertet und ihnen das Arbeitslosengeld II gekürzt werden. Geklagt hatte ein 52 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Rendesburg- Eckernförde bei Kiel. Der Hartz-IV-Empfänger lebt mit einer Frau zusammen, die nur Mitbewohnerin sei. Eine persönliche Beziehung besteht nicht. |
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